Ausbildung zum Fahrlehrer

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DER BERUF FAHRLEHRER

Der Beruf des Fahrlehrers erfordert eine qualifizierte Ausbildung und ständige Weiterbildung.

Permanente Weiterbildung, d. h. Verfolgen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, der entsprechenden Auslegung durch die relevanten Gerichte (Rechtsprechung), der technischen Entwicklung in der Breite der angebotenen Ausbildungsgänge, der Unfallforschung und der Pädagogik der Erwachsenenausbildung ist unabdingbar.

Fahrlehrer müssen gem. FahrlG in einem festgesetzten Zeitintervall (vier Jahre) regelmäßig an einer mehrtägigen Fortbildung teilnehmen. Das Missachten dieser Pflicht ist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit und kann zum Versagen der Lehrberechtigung führen.

Zusätzlich sind für die Selbstständigkeit oder die Tätigkeit als Ausbildungsfahrschule bzw. Ausbildungsfahrlehrer spezielle Schulungen erforderlich.

FAHRLEHRER ERSTAUBILDUNG KLASSE BE:

Voraussetzungen

Mindestalter: 22 Jahre 
» Besitz aller Fahrerlaubnisklassen mit Ausnahme von D
» Hauptschulabschluss und Berufsausbildung oder gleichwertige Ausbildung
» Gutachten über die körperliche und geistige Eignung

FAHRLEHRER AUFBAUKURSE

Klasse A:

» Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
» Fahrpraxisnachweis über mindestens 2 Jahre in den letzten 5 Jahren

Klasse CE:

» Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
» Fahrpraxisnachweis über mindestens 2 Jahre in den letzten 5 Jahren
» Alternativ: 60 Fahrstunden in einer Fahrschule

Klasse DE:

» Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
» Fahrpraxisnachweis über mindestens 2 Jahre in den letzten 5 Jahren
» Alternativ: 60 Fahrstunden in einer Fahrschule

FAHRLEHRER FORTBILDUNG

Jeder Fahrlehrer muss innerhalb von 4 Jahren an einer mindestens dreitägigen zusammenhängenden Weiterbildung nach §53, I FahrlG (ehem. §33a) Fahrlehrergesetz teilnehmen. Alternativ kann die Weiterbildung an einzelnen Tagen stattfinden, dabei sind jedoch dann 4 Tages-Veranstaltungen zu besuchen.

Ausbildungsdauer:
» 3 Tage-Block (je 8 UE, 24 insgesamt)
» 4 Einzeltage (je 8 UE, 32 insgesamt)

Lehrgangskosten:
» auf Anfrage

FAHRSCHUL-BWL

Wer eine Fahrschule selbstständig eröffnen will, benötigt die Fahrschul-Erlaubnis.
Nach den Vorschriften des Fahrlehrergesetzes wird diese nur erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Eine davon ist die Teilnahme an einem Seminar über Fahrschul-Betriebswirtschaftslehre.

  • Eröffnung der Fahrschule (Standort, Rechtsform, Behörden,Vertragsrecht)
  • Finanzierung (Investitionsbedarf, Finanzbedarf)
  • Marketing (Raum, Büromanagement, Kundenbetreuung, Absatz, Wettbewerb, Werbung)
  • Rechnungswesen (Kalkulation, Buchführung, steuerliche Pflichten, Bilanzen, Zahlungsverkehr, betriebliche Kennzahlen)
  • Arbeits- und Sozialrecht (Personalwesen, Arbeitsvertrag, Sozialversicherung)
Ausbildungsdauer:
  • 70 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten
Lehrgangskosten:
  • 999,00 €

AUSBILDUNGSFAHRLEHRER / -SCHULE

Wer Fahrlehreranwärter in seiner Fahrschule ausbilden möchte, benötigt dazu die Anerkennung als Ausbildungsfahrschule. Der Fahrlehrer, der die tatsächliche Ausbildung übernimmt, muss Ausbildungsfahrlehrer sein. Für beide Bereiche wurde das Seminar „Einweisungslehrgang nach §16, I S2; §35, I S2 Nr. 2 FahrlG (ehem. §9b §21a)“ geschaffen.

Voraussetzungen:
  • Fahrschulerlaubnis seit mindestens 3 Jahren
  • Fahrlehrer Klasse BE mit mind. dreijähriger hauptberuflicher Tätigkeit in den letzten 5 Jahren
Ausbildungsdauer:
  • 3 Tage (24 Unterrichtseinheiten)
Lehrgangskosten:
  • 333,00 €

Anmeldung / Information

Mockern

Frau Manuela Klaus
Anmeldung / Empfang

Weststraße 4
04603 Nobitz OT Mockern
03447 / 55 28 0
E-Mail: info@gbs-mockern.de

Öffnungszeiten:
Mo-Do: 8-15 Uhr

Fr: 8-14 Uhr

Deuben

Herr Thomas Fretzer
Anmeldung / Empfang

Zeitzer Straße 5
06682 Teuchern OT Deuben
034441 / 20 58 3
E-Mail: info@gbs-deuben.de

Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 7-17 Uhr

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